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Das Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 12. August 2025 ändert die folgenden Gesetze:
Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht die Reduzierung des Einsatzes von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futterpflanzen sowie die Verbesserung der Kontrolle importierter Biokraftstoffe vor. Ziel ist es, die Anrechenbarkeit dieser Kraftstoffe auf die Treibhausgasminderungsquote schrittweise zu verringern. So soll die Obergrenze für Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futterpflanzen von derzeit 4,4 Prozent bis zum Jahr 2030 vollständig auf 0 Prozent abgesenkt werden.
Die Bundesnetzagentur kann nach § 85a Abs. 1 und 2 EEG 2023 die Höchstwerte der Ausschreibungen für erneuerbare Energien festlegen.
Das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 12 das Messstellenbetriebsgesetz (
Thüringer Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten (Thüringer Photovoltaik-Freiflächenverordnung - ThürPVFflVO)
vom 4. Juli 2023 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 10/2023), aufgrund von § 37 c Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) von der Landesregierung Thüringen verordnet.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften verfolgt das Ziel, die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben des nationalen Gesetzgebers zu gewährleisten. Insbesondere sollen die Zuständigkeiten bei der Ausgestaltung der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung an die unionsrechtlichen Vorgaben sowie die Auslegung des EuGH anpasst werden.
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 25. November 2022 (BGBl. I S. 2102) ist am 1. Dezember 2022 in Kraft getreten.
Nordrhein-Westfälische Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in beachteiligten Gebieten (Photovoltaik-Freiflächenverordnung - PVFVO)
Der Referentenentwurf zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) beschäftigt sich mit der gegenwärtig verzögerten Inbetriebnahme von Stromerzeugungsanlagen in der Größenordnung von 135 kW bis 950 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, wegen Engpässen bei den Zertifizierungsstellen.
Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen auf Ackerland in benachteiligten Gebieten (Freiflächenanlagenverordnung - FFAVO)
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten (Photovoltaik-Freiflächenverordnung – PVFVO)
Niedersächsische Verordnung über den Zuschlag bei Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen in benachteiligten Gebieten (Niedersächsische Freiflächensolaranlagenverordnung - NFSVO)
Der Beitrag befasst sich mit den Änderungen im Bereich der EEG-Umlage-Privilegierung im EEG 2021.
Das Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I, S. 2403), wurde am 11. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet trat somit am 12. Dezember in Kraft.
Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen vom 25. Mai 2020 (BGBl. I 2020 S. 1070), das am 28. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 zum zehnten Mal geändert.
Das Gesetz beinhaltet u.a. folgende Änderungen:
Der Gesetzentwurf behandelt drei Maßnahmen:
Der Artikel widmet sich der Frage der Abstandsregelung für neue Windenergieanlagen in Bayern. Seit der Einführung der 10H-Regelung, die besagt, dass der Mindestabstand zwischen Wohngebäuden und neuen Windenergieanlagen nicht geringer als ihre 10fache Höhe sein darf, sei der Zubau der Windenergie im Freistaat drastisch gefallen. Dies habe dazu beigetragen, dass Bayern zur Zeit nicht mehr in der Lage sei, seinen eigenen Energiebedarf vollständig zu decken.
Saarländische Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik (PV) auf Agrarflächen — VOEPV vom 27. November 2018 (Amtsblatt des Saarlandes Nr. 46/2018, s. Anhang), aufgrund des § 37c des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. März 2021 (Amtsbl. I S. 859).
Hessische Verordnung über Gebote für Freiflächensolaranlagen (Freiflächensolaranlagenverordnung – FSV) vom 19. November 2018 (HE GVBL Nr. 25/2018), aufgrund des § 37c Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S.
Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen - GemAV) vom 10. August 2017 (BGBl. I 2017 S. 3180), durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138) mit Wirkung zum 1.
Verordnung zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Sammlung von Erfahrungen im Förderprogramm »Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende
Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV) vom 12. Juni 2017 (BGBl. I S. 1651), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16.
Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung vom 24. Juni 2017 (Regierungsentwurf, siehe Anhang).
Die Verordnung stützt sich auf die Ermächtigungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) in den §§ 4, 30 und 41.
Der Beitrag behandelt das im EEG 2017 erstmals definierte Netzausbaugebiet für Windenergieanlagen (WEA) an Land. Hiernach wird die Inbetriebnahme von neuen WEA in den nördlichen Bundesländern zur Sicherung der Netzstabilität begrenzt.