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Ja.
Nein.
Denn gemäß § 44b Abs. 4 Nr. 1 EEG 2023 kann aus dem Erdgasnetz entnommenes Gas nur dann in einer Anlage verstromt und nach dem EEG vergütet werden, wenn (bilanziell) die entsprechende Menge Biogas, Deponie-, Klär-, Gruben- oder Speichergas
„an anderer Stelle im Bundesgebiet“
Die Clearingstelle EEG hat am 2. Juli 2014 das Empfehlungsverfahren zum Thema „Austausch und Versetzen von Anlagen und Anlagenteilen (außer PV und Wasserkraft) im EEG 2009 und EEG 2012“ abgeschlossen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Betreiber gegen die zuständige Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Einspeisevergütung nach § 8 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 5 Abs. 1
Die Clearingstelle EEG hat am 24. Februar 2011 den Hinweis zu dem Thema „Gasnetz i.S.d. EEG 2009“ beschlossen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,
Der Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m. § 53 Abs. 3 GWB berichtet umfassend über
Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.
Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und zur Anpassung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 5. Februar 2024 (siehe Anhang) ändert u. a.
Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.
Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und zur Anpassung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften verfolgt das Ziel, die Versorgungssicherheit Deutschlands insb. in Bezug auf die Nachfragespitzen in Kälteperioden durch Gasspeicheranlagen, dauerhaft zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sollen die bisher bis zum 1.
Mit der Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen (Preisbremsenverlängerungsverordnung – PBVV) sollen die bis zum 31. Dezember 2023 befristeten Energiepreisbremsen nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und dem Erdgas- und Wärmepreisbremsengesetz (EWPBG) bis zum 30. April 2024 verlängert werden.
Gang des Gesetzgebungsvorhaben:
Das am 8. Juli 2022 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossene Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften wurde am 11. Juli 2022 (BGBl. I S. 1054, s. Anhang) veröffentlicht.
Der Aufsatz befasst sich mit Biogasanlagen in Kroatien und deren Ausbaumöglichkeiten. Eine wichtige Rolle im Biogasausbau sei das hohe Potenzial des Substratanbaus. Viele Flächen würden durch gute Wetterbedingungen und fruchtbare Böden, hohe Erträge bieten. Auch die jährlich anfallende Gülle stelle ein noch nicht ausgelastete Biogasquelle bereit.
Die Autorin behandelt eine von den Städten Görlitz (Deutschland) und Zgorzelec (Polen) geplante gemeinsame Fernwärmeversorgung. Zunächst solle dafür ein Kohle-Heizwerk auf Erdgas umgestellt, seine Leistung reduziert und die alten Kohlekessel teilweise durch neue Blockheizkraftwerke ersetzt werden. Danach werde das BHKW auf Biomasse umgerüstet und anschließend erfolge der Bau einer zweieinhalb Kilometer langen Fernwärmeleitung zwischen den Städten.
Die Autoren untersuchen das Potential einer Wasserstoffwirtschaft für die Energiewende und skizzieren den Rechtsrahmen für eine solche Wasserstoffwirtschaft in ihrem Aufsatz. Wasserstoff lasse sich aufgrund seiner Eigenschaften gut im Zuge der Energiewende mit den erneuerbaren Energieträgern kombinieren, einerseits als Energiespeicher, andererseits selbst als Energieträger.
Der Autor beschreibt ein neues Projekt in Brunsbüttel, bei welchem überschüssiger Windstrom zur Produktion von Wasserstoff und grünem Gas verwendet wird. Der Wasserstoff werde dann für den Antrieb von Brennstoffzellen-Autos verwendet, von denen es bislang aber nur wenige Modelle gebe. Durch solche power-to-gas-Anlagen soll eine intelligente Kopplung der Sektoren erfolgen.
Die Studie der DVGW-Forschungsstelle am Engler-Bunte-Institut des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) im Unterauftrag des Frauenhofer-Institut "Roadmap Gas für die Energiewende - Nachhaltiger Klimabeitrag des Gassektors" im Auftrag des Umweltbundesamt (UBA) beschäftigt sich mit gasförmigen Energieträgern und deren längerfristiger Rolle in der Energiewende.
Der Autor behandelt die Studie der Berliner Strategieberatung Nymoen über eine Quote für grüne Gase. Über Biomethan und Wasserstoff könnte unter anderem im Gebäudesektor oder im Verkehrssektor zielgerichtet CO2 gespart werden. Ziel für FNB Gas sei es bis 2030 bis zu 20% Wasserstoff dem Transportnetz beizumischen.
Die Kurzstudie "Quote erneuerbare und dekarbonisierte Gase" im Auftrag der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V. (FNB Gas) untersucht eine Quote für grüne bzw. dekarbonisierte Gase und vergleicht diese mit anderen Fördermechanismen. Neben verschiedenen Ausprägungen eines Quotensystems untersucht die Studie u. a.
Die Autoren befassen sich mit der Steigerung der Rohstoffausbeute bei Biogasanlagen durch die Vergrößerung der Substratoberfläche. Hierbei wird die thermische Vorbehandlung (Desintegration) den gängien, alternativen Methoden gegenüber gestellt. Die Ergebnisse von Untersuchungen verschiedener Universitäten werden graphisch dargestellt und kurz erläutert. Abschließend werden die Mehrerlöse in einem Beispiel vorgerechnet.
Der durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) herausgegebene "Leitfaden Biogas" soll Antworten auf technische, organisatorische, rechtliche und wirtschaftliche Fragen der landwirtschaftlichen Biogaserzeugung und -nutzung geben, und damit ein praxisnahes Handbuch für Anlagenbetreiber sein. Die vorliegende Fassung (7.
Zur Frage, ob der Netzbetreiber die Übernahme der Netzanschlusskosten davon abhängig machen kann, dass er diese in den Ausgleich einstellen kann (hier wegen Missbrauchsgefahr verneint).
Durch das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung wurde das KWKG 2016 und das EEG 2017 geändert. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Die Autoren stellen in Ihrem Beitrag u.a. die Empfehlung 2009/12 zum Anlagenbegriff im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009, den Hinweis 2010/14 zum Begriff des Gasnetzes im Sinne des