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Unter bestimmten Voraussetzungen ja.
Die BDEW-Strompreisanalyse zeigt sowohl die Entwicklung der Strompreise für Haushaltskunden als auch das Preisniveau für Industriekunden und erläutert die darin enthaltenen Steuern, Abgaben und Umlagen im Detail. Die ausgewiesenen Preise stellen Durchschnittswerte der im jeweiligen Zeitraum verfügbaren Stromtarife dar. Darüber hinaus bietet die Analyse zahlreiche ergänzende Informationen zu aktuellen Entwicklungen am Strommarkt.
Als zentrale Ergebnisse der BDEW-Strompreisanalyse 2026 werden im Vergleich zum Vorjahr folgende Punkte genannt:
Der Bericht des Bundesrechnungshofs nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung untersucht die Umsetzung der nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung und prüft, inwieweit die ergriffenen Maßnahmen geeignet sind, den Aufbau einer marktfähigen Wasserstoffwirtschaft zu fördern.
Wasserstoff wird als zentraler Baustein für die Energiewende und die Erreichung der Klimaneutralität betrachtet, zugleich sollen industrielle Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit gesichert werden.
Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 22.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 18. Dezember 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 17 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), durch Artikel 23 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und durch Artikel 24 das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2025).
Das Gesetz wurde am 22. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Ferner wurden durch das Gesetz u.a.
Die Regelungen des Gesetzentwurfes zielen auf eine Weiterentwicklung des Strom- und Energiesteuerrechts ab. Zentrale Inhalte sind die Verstetigung der Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bis zum EU-Mindeststeuersatz und eine deutliche Vereinfachung der steuerlichen Praxis im Bereich der Elektromobilität, insbesondere durch den Wegfall von Einzelfallprüfungen komplexer Geschäftsmodelle innerhalb der Ladestationen.
Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung vom 2. Dezember 2025 (siehe Anhang) ändert u.a. die folgenden Gesetze:
Das Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes vom 25. November 2025 (siehe Anhang) ändert u.a. die folgenden Gesetze:
- Kohlendioxid-Speicherungsgesetz,
- Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG),
- Umweltschadensgesetz,
- KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung.
Das Gesetz wurde am 27. November 2025 verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes vom 25. November 2025 (siehe Anhang) ändert die folgenden Gesetze:
Ziel des Gesetzentwurfs zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ist es, den dringend erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien – insbesondere von Freiflächen-Photovoltaikanlagen – mit den Belangen des Hochwasserschutzes in Einklang zu bringen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bislang ausgeschlossene Flächen wie Überschwemmungsgebiete unter bestimmten Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energien geöffnet werden können.
Der Monitoringbericht der wissenschaftlichen Institute BET und EWI im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zur Energiewende der Bundesregierung informiert über zentrale Entwicklungen im Transformationsbereich „Energiewende und Klimaschutz“. Er berichtet unter anderem über
Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel, ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau in Wirtschaft und Bundesverwaltung zu gewährleisten. Dieser soll dazu beitragen, die Sicherheit und Resilienz kritischer, wesentlicher und wichtiger Einrichtungen gegenüber aktuellen cyberbezogenen und geopolitischen Risiken zu erhöhen. Durch die Einführung eines gestuften Meldeverfahrens für Sicherheitsvorfälle sollen bestehende Regelungen vereinheitlicht und der bürokratische Aufwand minimiert werden.
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Errichtung und der Betrieb von kommerziell betriebenen Kohlendioxidspeichern im industriellen Maßstab auf dem Gebiet des Festlandsockels und in der ausschließlichen Wirtschaftszone zu ermöglichen sowie ein einheitliches Zulassungsregime für alle Kohlendioxidleitungen zu schaffen. Der Entwurf hebt die Beschränkung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) auf die Erschließung von Speichern für Forschungs- und Demonstrationsvorhaben auf.
Der Bericht der Bundesnetzagentur zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Elektrizitätsversorgung nach §§ 51 Abs. 3 , 63 Abs. 2 Nr. 2 EnWG analysiert die Entwicklung des Stromsystems bis zum Jahr 2035.
Das Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 12. August 2025 ändert die folgenden Gesetze:
Der Verordnungsentwurf dient der Anpassung der Ladesäulenverordnung (LSV) an die Vorgaben der EU-Verordnung 2023/1804 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (Alternative Fuels Infrastructure Regulation, AFIR). Besonders im technischen Bereich, etwa bei Bezahlsystemen für öffentlich zugängliche Ladepunkte, sind nationale Regelungen aufzuheben, da sie den neuen europäischen Standards nicht entsprechen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht die Reduzierung des Einsatzes von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futterpflanzen sowie die Verbesserung der Kontrolle importierter Biokraftstoffe vor. Ziel ist es, die Anrechenbarkeit dieser Kraftstoffe auf die Treibhausgasminderungsquote schrittweise zu verringern. So soll die Obergrenze für Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futterpflanzen von derzeit 4,4 Prozent bis zum Jahr 2030 vollständig auf 0 Prozent abgesenkt werden.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung verfolgt das Ziel, das Anschlusssystem für Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Art zu modifizieren, dass Anlagenbetreiber in kapazitätslimitierten Netzabschnitten nur unverzüglich angeschlossen werden müssen, wenn sie für eine Übergangsphase von bis zu vier Jahren auf den finanziellen Ausgleich nach § 13a Absatz 2 Satz 1
Am 4. Juli 2025 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union den Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität beschlossen.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften soll die rechtlichen Voraussetzungen für den zügigen Auf- und Ausbau der Erzeugungskapazitäten schaffen. Ziel ist es, den Markthochlauf von Wasserstoff zur Erreichung der Klimaziele erheblich zu beschleunigen. Dies soll durch die Etablierung vereinfachter und abgestimmter Genehmigungsverfahren mit klaren Vorgaben und Fristen erreicht werden.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung verfolgt das Ziel, den Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmeleitungen und -speichern sowie die Erkundung von Erdwärme zu erleichtern und beschleunigen. Insbesondere sollen Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie für Wärmepumpen, die Flusswasser, Abwasser, Industrieabwärme oder auch Luft nutzen, abgebaut werden.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts sollen u.a die Regelungen der Richtlinie (EU) 2024/1711 (Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie) zur Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, in nationales Recht umgesetzt werden.
Am 23. Mai 2025 hat die Europäische Kommission eine Durchführungsverordnung zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1735 erlassen. Diese legt fest, welche Endprodukte mit Netto-Null-Technologien und deren zentrale Bauteile künftig für die Bewertung des Resilienzbeitrags relevant sind.
Am 23. Mai 2025 hat die Kommission die Verordnung (EU) 2025/1176 zur Präzisierung der Vorqualifikations- und Zuschlagskriterien bei Auktionen für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen erlassen.
Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 „Renewable Energy Directive III“ (bzw. „RED III“, Erneuerbare-Energien-Richtlinie) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs, verfolgt das Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch beschleunigte Genehmigungsverfahren voranzutreiben.