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Stellungnahme 2017/20– Clearingstelle EEG|KWKG
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob die Solaranlagen der Klägerin zum Zweck der Ermittlung der Vergütung als eine Anlage im Sinne des § 19 Absatz 1 EEG 2009 i.V.m. § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 EEG 2017 gelten, sofern sie nicht bereits eine Anlage im Sinne des
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Aufsatz: Versorgungswirtschaft 02/2018, 43-50
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz die mit dem EEG 2017 in Kraft getretene Einrede gegen ein Rückforderungsbegehren seitens eines (Übertragungs-)Netzbetreiber bei zu viel ausgezahlter - mehr als gesetzlich vorgesehener - EEG-Förderung.
1.076286
Kurzmeldung: Clearingstelle EEG|KWKG
Die Clearingstelle EEG hat mit der Erweiterung der Zuständigkeit für das KWKG seit dem 1. Januar 2018 den Betrieb als Clearingstelle EEG|KWKG aufgenommen.
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