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Fehlt ein (Einspeise-)Zähler, ist ungeeicht oder defekt, kann dies Folgen für den Vergütungsanspruch nach dem EEG haben. So besteht ein Vergütungsanspruch nach dem EEG nur dann, wenn die vergütungsfähige Strommenge eindeutig bestimmbar ist.
Die Clearingstelle hat am 26. September 2019 die Empfehlung zu dem Thema „Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3)” beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
In dem Verfahren wird geklärt:
Der Autor erläutert, ob bei der Datenerfassung durch Smart Meter die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) oder das nationale Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) greift. Hierzu erklärt er die Datenschutzproblematik bei Smart Metern und erörtert das Regelungskonzept des DS-GVO, insbesondere bezogen auf die Smart-Meter-Datenverarbeitung.