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Für den Erhalt des sog. Emissionsminimierungsbonus (auch Formaldehydbonus gennant) des EEG 2009 für Biogasanlagen ist das Emissionsminimierungsgebot der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zu erfüllen.
Die konkret zu ermittelnde installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ergibt sich aus der elektrischen Wirkleistung sowie dem Gesamtwirkungsgrad der Wasserkraftanlage und wird durch das leistungsbegrenzende Bauteil des Maschinensatzes beeinflusst. Die installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ist nicht gleichzusetzen mit der Generatorenleistung. Darüber hinaus ist die installierte Leistung abzugrenzen von der Einspeiseleistung bzw. Bemessungsleistung einer Wasserkraftanlage.
§ 66 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 3 EEG 2009 erfasst solche Bestandsanlagen, die Strom
Ja.
Nein. Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber von Biomasseanlagen, die unter dem EEG 2000 vor dem 1.
Um die Zahlung des KWK-Bonus des EEG 2009 verlangen zu können, müssen Anlagenbetreiber/-innen sowohl
Das kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Anlage in Betrieb genommen worden ist:
A. Bestandsanlagen i.S.d. EEG 2009
Nein, der Nachweis über die Einhaltung der Voraussetzungen SDLWindV konnte dem Netzbetreiber auch nach dem 31. Dezember 2010 vorgelegt werden.
Wir wollen Ihnen die wichtigsten Informationen zum EEG, KWKG und MsbG möglichst verständlich vorstellen.
Unter dem EEG 2004 und allen nachfolgenden EEG-Fassungen:.
Ja. Hier gibt es keine Vorschrift, die die Vergütung ausschließt, wenn die Anlage (vollständig oder anteilig) der Bundesrepublik oder einem Bundesland gehört.
Ob die Vorgaben der SDLWindV für eine Anlage gelten und ob der Systemdienstleistungsbonus geltend gemacht werden kann, hängt von dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage und der Nachrüstung ab.
Ja, wenn der KWK-Bonus des EEG 2009 (3 ct/kWh) geltend gemacht wird:
Anknüpfungspunkt für den Beginn des Vergütungszeitraums von 20 Jahren ist die Inbetriebnahme. Bei Anwendbarkeit des EEG 2009 und 2012 ist dabei auch eine Inbetriebsetzung mit fossilen Energien Inbetriebnahme in diesem Sinne.
Der Inbetriebnahmebegriff unterscheidet sich daher zwischen:
Auf Ersuchen des Landgerichts Ingolstadt hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob das verfahrensgegenständliche Messkonzept geeignet ist, insbesondere die aus der kaufmännisch-bilanziellen-Weitergabe resultierende EEG-Ersatzstrommenge hinreichend genau i.S.d. EEG i.V.m dem
Auf Ersuchen des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hat die Clearingstelle eine Stellungnahme u.a. zu den Fragen abgegeben,
In dem Votumsverfahren zu Nachweisfragen beim Emissionsminimierungsbonus hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Auszahlung des sog. Emissionsminimierungsbonus hatte, wenn nach der Erweiterung einer Biogasanlage zwei separate behördliche Bescheinigungen für jedes einzelne BHKW ausgestellt wurden, oder ob der Anspruch erst seit dem Vorliegen einer Gesamtbescheinigung für beide
Im vorliegenden Votumsverfahren hat sich die Clearingstelle EEG mit folgenden Fragen (verkürzt dargestellt) unter anderem zur Ermittlung der installierten Leistung bei einer Wasserkraftanlage und damit verbundener Rechte und Pflichten befasst:
In dem vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Nachzahlungen auf die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1
Die Clearingstelle EEG hat am 10. November 2016 den Hinweis zu dem Thema „Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen“ beschlossen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung des Emissionsminimierungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 für den Zeitraum vom 15. März bis 30. Oktober 2010 hat (im Ergebnis bejaht).
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 i.V.m. Anlage 3
Im vorliegenden Fall war zu klären, ob die erhöhte Vergütung mit dem Technologiebonus aus Anlage 1 Nr. II.1.i EEG 2009 in entsprechender („analoger“) Anwendung des § 66 Abs. 1 oder § 27 Abs. 1 EEG 2009 auc
Im vorliegenden Votumsverfahren war zu klären, ob für den Strom aus den BHKW der Anspruchstellerin, die seit dem Jahr 2002/2003 mit Erdgas betrieben und unter dem EEG 2009 erstmals auf den Einsatz von Biomethan umgestellt wurden, ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem Technologiebonus nach dem EEG 20
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob zwei Pflanzenöl-BHKW gem. § 66 Abs. 1a EEG 2009 abweichend von § 19
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Biomasseanlage des Anlagenbetreibers und die Biomasseanlage eines anderen Anlagenbetreibers abweichend von § 19 Abs. 1 EEG 2009 als einzelne Anlagen im Sinne des § 66 Abs. 1a