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Der Austausch des Wechselrichters einer Solaranlage hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Vergütung einer bestehenden Solaranlage.
Je nachdem, wann der Austausch eines PV-Moduls stattfand, kann das neue Modul an die Stelle des alten treten. Dies gilt, je nach Rechtslage, unter bestimmten Voraussetzungen.
Die vergütungsrechtlichen Regelungen des EEG sehen verschiedene Vorgaben für die Erweiterung (siehe 1.) bzw. ein Repowering (siehe 2.) vor.
Ja. PV-Anlagen, die durch eine weitere Anlage ersetzt werden, können grundsätzlich an einem anderen Standort erneut errichtet werden.
Rechtslage unter dem EEG 2009:
Ja. Grundsätzlich sind schwimmende PV-Anlagen unter der jeweils geltenden Fassung des EEG als bauliche Anlage förderfähig, wenn die Voraussetzungen einer sonstigen baulichen Anlage vorliegen (siehe 1).