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Häufige Rechtsfrage Nr. 69
Gesetzliche Vergütungsdauer von 20 Jahren
Der Vergütungsanspruch nach dem EEG besteht grundsätzlich für die Dauer von 20 Jahren.
Die 20-Jahre-Frist beginnt generell ab der Inbetriebnahme zu laufen.
13.035116
Der Vergütungsanspruch nach dem EEG besteht grundsätzlich für die Dauer von 20 Jahren.
Die 20-Jahre-Frist beginnt generell ab der Inbetriebnahme zu laufen.