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Häufige Rechtsfrage Nr. 32
Ja, Solaranlagen können versetzt werden.
Dabei ist zwischen solchen Solaranlagen zu unterscheiden, deren Vergütung (bzw. deren anzulegender Wert) gesetzlich bestimmt wird (s. dazu unten 1.) und solchen, deren Vergütung durch Ausschreibung (s. dazu unten 2.) bestimmt wird.
1. Solaranlagen mit einem gesetzlich bestimmten Vergütungssatz
Wird ein Solarmodul nach dem 31. Dezember 2008 versetzt, so lässt dies
13.036112