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Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine hocheffiziente bestehende KWK-Anlage, deren Strom in das von der Beklagten betriebene Verteilernetz eingespeist wird. Die Parteien streiten über die Höhe des Zuschlags für die Stromeinspeisung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), nachdem der Gesetzgeber die Zuschlagshöhe abgesenkt hat.
Sachverhalt: Mit einer Novellierung des KWKG reduzierte der Gesetzgeber die Zuschläge für bestehende KWK-Anlagen gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 3 KWKG.
Die Autoren geben einen Überblick über wichtigte rechtliche Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2018. Hierbei gehen sie insbesondere auf die im Energiesammelgesetz festgelegten Neuerungen zu Sonder- und Innovationsausschreibungen, zum EEG-Umlage-Privileg bei KWK-Eigenversorgung und zum Thema Messen und Schätzen ein.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (sog. Energiesammelgesetz - EnSaG).
Gang des Gesetzgebungsverfahrens: