Der Autor macht angesichts des Entwurfes zum EEG 2021 auf widersprüchliches Verhalten in der Politik aufmerksam. Einerseits solle die Windkraft an Land ausgebaut werden, andererseits biete der Entwurf keine Lösung für Akzeptanzprobleme, jahrelange Genehmigungsverfahren und artenschutzrechtliche Klagen. Der Entwurf setze weiterhin ehrgeizige Klimaziele und plane mehr Zubau, obwohl Studien bereits von einem Rückbau ausgehen würden.
Nach langen Verhandlungen habe sich die Europäische Union mit dem südamerikanischen Staatenbund Mercosur auf ein Freihandelsabkommen geeinigt, welches den größten gemeinsamen Markt der Welt schaffen sollte. Jetzt habe das EU-Parlament das Abkommen jedoch abgelehnt und eine Neuverhandlung erzwungen.
Die Autorin beschreibt das Dilemma des französischen Staates, der einerseits die erneuerbaren Energien ausbauen wolle, andererseits aber dreistellige Milliardensummen in den Erhalt seiner alternden Kernkraftwerke investiere. Die erneuerbaren Energien würden jedoch zunehmend wettbewerbsfähiger und rentabler als der Atomstrom, sodass der Markt die Atomenergiefrage wahrscheinlich schlicht von alleine regeln werde. Die Autorin kritisiert, dass die Verlängerung des Atommarkts den Ausbau der Erneuerbaren unnötig verzögere.
Die Studie: „Klimaneutrales Deutschland - In drei Schritten zu null Treibhausgasen bis 2050 über ein Zwischenziel von -65% im Jahr 2030 als Teil des EU-Green-Deals“ - im Auftrag der Agora Energiewende, der Agora Verkehrswende und der Stiftung Klimaneutralität - erstellt durch die Prognos AG, das Öko-Institut e. V.
Gebäudeenergiegesetz - GEG
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728).
Das Impulspapier „Einführung und Regulierung nachhaltiger Power-to-X-Technologien“ von Energy Brainpool, im Auftrag des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. im Rahmen des Kopernikus-Projekts P2X, gefördert durch das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung), untersucht verschiedene energiepolitische Handlungsansätze für einen Markthochlauf von Power-to-X-Anlagen.
Um das große Potenzial von Dachflächen für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu nutzen, empfehlen die Autoren die Einführung einer Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Dachsanierungen. In Kombination mit einem Verpachtungskataster könne sichergestellt werden, dass Eigentümer und Eigentümerinnen mit unrentablen Dachflächen diese Pflicht nicht erfüllen müssten. Die Studie beschreibt mehrere Optionen für die genaue Ausgestaltung einer solchen Pflicht. Die Autoren analysieren die Auswirkungen mit ihren Vor- und Nachteilen.
Die BNetzA hat die Zahlen der 6. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie der 6. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. Oktober 2020.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Zahlungsanspruch nach § 19 Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 Satz 2 EEG 2017 (Erhöhung des Leistungsvermögens um mindestens 10 %) hat (im Ergebnis bejaht).
Der Artikel handelt von dem rechtlichen Rahmen für Umbaumaßnahmen an der Erdgasfernleitungsinfrastruktur im Kontext erhöhter Wasserstoffanteile im Netz. Der Autor befasst sich einerseits mit dem verwaltungsrechtlichen Rahmen der erforderlichen Umbaumaßnahmen für wasserstofftaugliche Erdgasnetze. Er geht dabei auf die technischen Anforderungen an die Anlagen ein, bevor er das Genehmigungsverfahren für Umbaumaßnahmen, das Verfahren nach GasHDrLtgV und die Genehmigung für die Betriebsumstellung erläutert.
Der Autor befasst sich mit den Auswirkungen des deutschen Corona-Konjunkturpakets, welches erneut die europäische Beihilfefrage aufwerfe, und beleuchtet dabei die Auswirkungen des Green Deals der EU.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Oktober 2020 ihren Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten zu der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben nach den §§ 62a und 62b
Leitsatz: Die Zuständigkeit für die Überwachung der Vorgaben zur buchhalterischen Entflechtung des grundzuständigen modernen Messstellenbetriebs gemäß § 3 Abs. 4 S. 2
Leitsatz: Den grundzuständigen Messstellenbetreiber i.S.d. § 2 S. 1 Nr. 4
Die vorliegende Studie beschreibt die Auswirkungen von Fortschritten bei der Onshore-Windenergietechnologie auf die tatsächlichen Erzeugungsmengen. Die Studie soll zeigen, dass fortschreitende technologische Entwicklungen Windenergieanlagen leistungsstärker machen als bisher angenommen.
Die BNetzA hat die Zahlen der 5. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie der 5. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. September 2020.
Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber haben gegenüber dem Netzbetreiber nachvollziehbar darzulegen, dass sie durch bestimmte Maßnahmen das Leistungsvermögen ihrer Anlage erhöht haben. Ein geeigneter Nachweis wird durch die vollständige Darlegung folgender Angaben erreicht:
Das vorliegende Vorschlagspapier des Bundesverbandes Erneuerbare Energien zeigt mögliche Maßnahmen auf, die der Finanzierung und Flexibilisierung des deutschen Strommarktdesigns dienen sollen.
Die Autorin beschäftigt sich mit der Frage des Ausbaus der Ladeinfrastruktur. Zurzeit sei die Anzahl der Ladepunkte und die Netzauslastung niedrig, es würde sich aber im kommenden Jahrzehnt schnell ändern, weshalb eine durchdachte Planung der Ladeinfrastruktur im Voraus gewährleistet werden müsste. Eine Verwaltung der Infrastruktur mithilfe des IoT (Internet-of-Things) und Smart-Grids biete viele neue Perspektiven und eröffne Möglichkeiten für ein effizientes und kohärentes Ausbauvorgehen.
Der Autor berichtet über den Stand der Dinge beim Thema "Netzentwicklungsplan" der Gasbranche. Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) seien zurzeit in Gesprächen über die Zukunft der Gasnetze bis zum Jahr 2030. Das größte und komplexeste Thema sei Wasserstoff, denn hier sind viele Ungewissheiten wegen der Prognosen und realen Entwicklungen dieser Industrie vorhanden. Außerdem fehlen die entsprechenden regulatorischen Rahmen für die Wasserstoffnetze, was die Entscheidungsbereitschaft weiter schwäche.
Die Veröffentlichung der Agora Energiewende: „A Clean Industry Package for the EU - Making sure the European Green Deal kick-starts the transition to climate-neutral industry“ vom Oktober 2020 soll Impulse an die EU-Mitgliedsstaaten geben.
Die wichtigsten Erkenntnisse seien:
Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Der zweite Teil handelt von den für die Praxis bedeutsamen Ausnahmetatbestände und Befreiungsmöglichkeiten im Rahmen des MessEG und der MessEV. Die Autoren erläutern die gerätebezogenen Ausnahmen des § 2 i.V.m. Anlage 1 MessEV, v.a. die Bestimmungen zu Längen und Flächen (Nr. 1), zum Volumen (Nr.
Im Fokus dieses Aufsatzes liegen die Überlegungen, welche Auswirkungen die neue EEG-Novelle auf die deutsche Solarindustrie haben kann. Viele der Neuerungen bleiben umstritten, so unter anderem der Verzicht auf Eigenversorgung als Voraussetzung für den Erhalt der Marktprämie für neue Dachanlagen, Smart-Meter für Anlagen ab einer Leistung von 1 kW und die Zahlung der EEG-Umlage beim Betrieb ausgeförderter Altanlagen.