Die Beschlusskammer gibt Hinweise zur Lieferung von Echtzeitdaten zur Wirkleistung nach 4.2 (Beschluss v. 23.03.2021 – BK6-20-061).
Vorliegend ist die aktuelle Summe der Erzeugung- oder Verbrauchswirkleistung von Erzeugungsanlagen oder Speichern, direkt gemessen am Einspeisepunkt der steuerbaren Ressource mitzuteilen. Dies entspricht dem Begriff der "Ist-Einspeisung" in § 9 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021.
In ihrer Studie untersucht die Stiftung Offshore-Windenergie den möglichen Beitrag der Offshore-Windenergie in Deutschland zur Erzeugung von grünem Wasserstoff und zur Erreichung der Ziele der nationalen Wasserstoffstrategie. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass derzeitig bei optimaler Ausnutzung des maritimen Raumordnungsplans ein Potenzial von über 60 GW Offshore-Windkraft bestehe. Dies könne eine Wasserstoffproduktion von bis zu 1,3 Millionen Tonnen pro Jahr ermöglichen.
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA Besondere Gebührenverordnung - BAFABGebV) vom 21. September 2021 (BGBl. I S. 4317).
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur begrüßt die Übergangslösung zur Einführung des bilanziellen Ausgleichs von Maßnahmen nach § 13a Abs. 1 (i.V.m. § 14 Abs. 1 oder 1c) EnWG bei Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 MW sowie EE- und KWK-Anlagen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft
Das EU-Winterpaket "Saubere Energie für alle Europäer" hat die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und die Bürgerenergiegemeinschaft als neue dezentrale Akteure eingeführt.
Für die Bestimmung der "Leistung" bzw. der "installierten Leistung" bei Solaranlagen gemäß § 9 EEG 2021 (sowie dessen Vorgängerregelungen) kommt es auf die elektrische (Nenn-)Wirkleistung der Module im Sinne der Legaldefinition der installierten Leistung (§ 3 Nr. 31 EEG 2021) an, also auf die Leistung in Gleichspannung, die die Anlage bei bestimmungsgemäßem Betrieb technisch erbringen kann.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 09. September 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen im zentralen Modell bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2021.
In der Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See standen drei Flächen mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 958 MW zum Gebot, davon zwei Flächen in der Nordsee (N-3.7 und N-3.8) sowie eine in der Ostsee (O-1.3).
Das 41. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Redispatch 2.0“ fand am 7.
September 2021 als Präsenztermin im Hotel Aquino, Tagungszentrum Katholische Akademie,
Hannoversche Straße 5b, 10115 Berlin-Mitte und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW) und der Bundesverband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft haben ein gemeinsames Memorandum unterzeichnet, das eine Beschleunigung des PV-Ausbaus in Bayern als gemeinsames Ziel feststellt.
Sachverhalt: Die Europäische Kommission beanstandete in ihrer Klage gegen die Bundesregierung, dass die fehlende Unabhängigkeit der BNetzA einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht darstelle.
Entscheidung: Bejaht.
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten (Photovoltaik-Freiflächenverordnung – PVFVO)
Vom 2. September 2021 (SächsGVBl. 34/2021, S. 870) aufgrund des § 37c Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), der durch Artikel 11 Nummer 23 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026) geändert worden ist, von der Staatsregierung Sachsen verordnet.
Sachverhalt: Gem. Art. 26 der Energiecharta können Energieunternehmen gegen Vertragsstaaten vor privaten Schiedsgerichten auf Schadensersatz klagen, wenn eine Maßnahme des Staates die Investitionen des Unternehmens beeinträchtigt. Ein ukrainisches Unternehmen hatte auf dieser Basis gegen die Republik Moldau geklagt und einen Schiedsspruch errungen.
Der Autor vertritt die Ansicht, dass bei der Berechnung der Kostenoptimalität bei Schaltanlagen die schwer quantifizierbaren Lebenszykluskosten zugunsten der Anschaffungskosten vernachlässigt würden. Er diskutiert daher einige elementare Aspekte für die Bestimmung der Lebenszykluskosten von Schaltanlagen. Dazu würden die quantifizierbare Lebenszeit von Elektronik, für die sich MTBF-Werte (Mean-Time Between Failure) als aussagekräftiges Maß bewährt hätten, gehören. Wichtig sei darüber hinaus eine maximale Modularität sowie eine maximale Kompatibilität bezüglich Hardware und Software.
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, was bei der Modernisierung alter Photovoltaikanlagen zu beachten ist.
Der Autor befasst sich mit der Rolle von Drohnen in der Windkraft- und Photovoltaikbranche.
Vorliegend ist eine gemeinsame Studie der Umweltorganisation Greenpeace, des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung und der SOAS University of London, die die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels auf das Finanzsystem und die Preisstabilität innerhalb der Eurozone untersucht. Die Autoren erkannten deutliche Zusammenhänge zwischen Klimakatastrophen vergangener Jahre und nachfolgenden Preisschwankungen, insbesondere bei Nahrungsmitteln.
Die Autor:innen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 40. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 15. Juni 2021 im Harnack-Haus in Berlin stattfand. Beim Fachgespräch wurden die aktuellen Entwicklungen im EEG 2021 beschrieben und auch kritisch beleuchtet.
Eine von Agora Energiewende und dem Forum New Economy in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass sich der Finanzbedarf für öffentliche Klimainvestitionen durch Bund, Länder und Kommunen zur Erreichung des 2030-Klimaziels auf etwa 260 Milliarden Euro beläuft. Weiterhin bestehe ein öffentlicher Finanzbedarf zur Förderung privater Investitionen in Höhe von rund 200 Milliarden Euro. Bisher habe die Bundesregierung lediglich 80 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
Eine Studie von ZEW Mannheim und dem Potsdam Institut für Klimafolgenforschung auf Grundlage von Erzeugungs- und Großhandelsmarktpreisdaten für zehn mitteleuropäische Länder zwischen 2015 und 2020 kam zu dem Schluss, dass von den sinkenden Preisen für Elektrizität aus Solar- oder Windenergie nicht nur Deutschland, sondern auch dessen Nachbarstaaten profitieren (sog. cross-country spillover). Die Kosten würden jedoch die deutschen Verbraucher tragen.
Der Bundesverband Solarwirtschaft hat zur Bundestagswahl 2021 Empfehlungen für ein 100-Tage-Solar-Beschleunigungsgesetz erarbeitet.
Der Autor befasst sich mit den Vorteilen von Holztürmen für Windenergieanlagen. Nicht nur biete Holz durchaus genug Stabilität für solche Anlagen, sondern es könne auch CO2 speichern und sei günstiger als Stahl. Erste Projekte seien bereits in Vorbereitung, insbesondere in skandinavischen Ländern.
Niedersächsische Verordnung über den Zuschlag bei Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen in benachteiligten Gebieten (Niedersächsische Freiflächensolaranlagenverordnung - NFSVO)
In ihrem Impuls „Zukünftige Anforderungen an eine energiewendegerechte Netzkostenallokation” zeigt die Agora Energiewende an, in welche Richtung eine Netzentgeltreform gehen müsste und welche Ziele dabei im Vordergrund stehen sollten.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur (Besondere Gebührenverordnung BNetzA - BNetzABGebV) vom 19. August 2021 (BGBl. I S. 3715).