Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber für den in seiner verfahrensgegenständlichen Fotovoltaikanlage erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2004 (sog. Fassadenbonus) hat (hier verneint).
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.
eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Urheber
- Clearingstelle EEG
Aktenzeichen
2009/4
Gesetzesbezug