Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 „Technische Anschlussregel Mittelspannung – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Kundenanlagen am Mittelspannungsnetz“ legt die technischen Anforderungen für Planung, Errichtung, Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen am Mittelspannungsnetz fest.
Sie definiert den nationalen Standard für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Speichern, Mischanlagen und Ladeeinrichtungen an das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers. Als Mittelspannungsnetz gilt das Drehstromnetz mit einer Netzfrequenz von 50 Hz und Netzspannungen größer als 1 kV bis kleiner als 60 kV.
Gültige Version:
Die derzeit gültige Fassung ist: VDE-AR-N 4110:2023-09
Diese Version ersetzt die Ausgabe VDE-AR-N 4110:2018-11 und konkretisiert die Anforderungen aus den europäischen Netzkodizes „Requirements for Generators“ (EU 2016/631, NC RfG) und „Demand Connection Code“ (EU 2016/1388, NC DCC).
Sie berücksichtigt außerdem die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) und regelt den Nachweis der Einhaltung technischer Mindestanforderungen.
Gegenüber der vorherigen Fassung wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
- Neugestaltung des Einzelnachweisverfahrens für Erzeugungsanlagen im Leistungsbereich 135 kW bis 950 kW
- Einführung des Anlagenzertifikats C als vereinfachte Nachweisform
- Möglichkeit eines „Anlagenzertifikats unter Auflage“ zur beschleunigten Inbetriebnahme
- Vereinfachung und Beschleunigung der Zertifizierungsverfahren für mittlere Anlagengrößen
- Ergänzende FNN-Hinweise zu PAV, E-Überwachung und Netzrückwirkungen
- Entscheidungshilfe zur Abgrenzung zwischen TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4105) und TAR Mittelspannung (VDE-AR-N 4110)
Laufende Überarbeitung:
Der Entwurf E VDE-AR-N 4110:2024-11 (Novelle 2025) wurde am 25. Oktober 2024 veröffentlicht und wurde bis zum 25. Dezember 2024 öffentlich konsultiert. Die Konsultationsbeiträge werden derzeit durch den VDE|FNN ausgewertet.
Mit der laufenden Überarbeitung wird die Technische Anschlussregel erneut an den Stand der Technik und die aktuellen Anforderungen der Energiewende angepasst. Ziel der Überarbeitung ist es, Systemstabilität und Vereinfachung gleichermaßen zu gewährleisten und die Harmonisierung mit der TAR Hochspannung (VDE-AR-N 4120) weiter voranzutreiben.
Wesentliche Neuerungen sind u.a.:
- Systemstabilität und Netzstützung
- Einführung einer netzsicherheitsbasierten Primärregelung: Alle Anlagen leisten einen Beitrag zur Frequenzstabilität
- Kontinuierliche Spannungsregelung als Beitrag zur Spannungsstabilität
- Erhöhte Robustheitsanforderungen (RoCoF) für Erzeugungseinheiten
- Vereinfachung und Beschleunigung von Netzanschlüssen
- Vereinfachte Anforderungen und Nachweise für Anlagen bis 500 kW (Umsetzung der NELEV-Änderung vom Mai 2024)
- Vereinfachung der Blindleistungsanforderungen für Mischanlagen
- Vereinfachung der Schutzanforderungen für Anlagen bis 950 kW
- Entfall des Q-U-Schutzes
- Verankerung der PAV, E-Überwachung als Standardverfahren
- VDE Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V.
VDE-AR-N 4110