Stromgestehungskosten von Photovoltaikanlagen des zweiten Segments (Dachanlagen)

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Die Bundesnetzagentur kann nach § 85a Abs. 1 und 2 EEG 2023 die Höchstwerte der Ausschreibungen für erneuerbare Energien festlegen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) damit beauftragt, die aktuelle Kosten- und Zinssituation großer Photovoltaik-Dachanlagen darzustellen und einzuordnen. Ziel der Studie ist die Bewertung der Stromgestehungskosten als Grundlage für die Festlegung der Höchstwerte in den Solarausschreibungen des zweiten Segments.

Für große PV-Dachanlagen (zweites Segment) mit einer Inbetriebnahme im Jahr 2025 wurden Stromgestehungskosten zwischen 8,2 und 9,0 ct/kWh ermittelt, abhängig von der Anlagenleistung (1,5 bis 5,0 MW). Damit liegen die ausgewiesenen Stromgestehungskosten unterhalb des von der Bundesnetzagentur festgelegten Höchstwerts für die Ausschreibungen im Jahr 2025 von 10,4 ct/kWh.

Die Sensitivitätsanalysen zeigen, dass insbesondere Investitionskosten, Stromertrag und Finanzierungskosten einen wesentlichen Einfluss auf die Stromgestehungskosten haben. Unter günstigen Rahmenbedingungen sind auch niedrigere Werte von rund 7,5 ct/kWh erreichbar.

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Autor(en)

Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg