Leitsätze:
- Das Diskriminierungsverbot nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EnWG erfordert, vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich zu behandeln, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist.
- Es liegt im Entscheidungsspielraum des Verteilernetzbetreibers, für netzgekoppelte Batteriespeicher einen nach dem Leistungspreismodell berechneten Baukostenzuschuss zu erheben.
Datum
Gericht
Instanz
Beschwerde
Aktenzeichen
EnVR 1/24
Gesetzesbezug
Fundstelle
Vorinstanz(en)
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2023, VI-3 Kart 183/23 (V)