Leitsatz: Die nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 2 EEG 2009 für die Besondere Ausgleichsregelung notwendige Bescheinigung der Zertifizierungsstelle muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des antragstellenden Unternehmens erstellt worden sein.
Datum
Gericht
Instanz
Berufung
Aktenzeichen
6 A 664/13
Gesetzesbezug
Fundstelle
Vorinstanz(en)
VG Frankfurt, Urt. v. 15.11.2012 - 1 K 1149/12.F