BGH: Wiedereinsetzung hinsichtlich der Stichtagsregelung des § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b EEG 2017

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Leitsatz: Das Erfordernis, die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vor dem 1. Februar 2017 mit allen erforderlichen Angaben an das Register zu melden, stellt eine Stichtagsregelung mit materiell-rechtlicher Ausschlusswirkung dar, in die keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann.

Bemerkungen

Ebenso Clearingstelle, Votum 2018/26 v. 13.07.2018.

Datum
Instanz
Beschwerde
Aktenzeichen

EnVR 24/18

Gesetzesbezug