EuGH: EEG-Umlage bzw. Förder- und Ausgleichsregelungen des EEG 2012 keine staatlichen Beihilfen

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Sachverhalt: Zur Frage, ob es sich bei der EEG-Umlage bzw. den Förder- und Auslgleichsregelungen des EEG 2012 um staatliche Beihilfen im Sinne von Art. 107 AEUV handele.

Ergebnis: Verneint. Vorinstanzliches Urteil aufgehoben.

Begründung: Die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder seien keine staatlichen Mittel und damit keine Beihilfe. Das EuG habe weder ausreichend dargelegt, dass der Staat die Verfügungsgewalt über die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder hatte (insbesondere eine andere Verwendung als zur Finanzierung der Förder- und Ausgleichsregelung beschließen konnte) noch dass er eine staatliche Kontrolle über die mit der Verwaltung dieser Gelder betrauten Übertragungsnetzbetreiber ausübte. 

Bemerkungen

Der Beschluss (EU) 2015/1585 der Kommission vom 25. November 2014
über die Beihilferegelung SA.33995 (2013/C) (ex 2013/NN) [Deutschlands
zur Förderung erneuerbaren Stroms und stromintensiver Unternehmen]
wird für nichtig erklärt.

Datum
Gericht
Aktenzeichen

C-405/16 P

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EuGH, Urt. v. 28.03.2019 - C-405/16 P pdf 272.32 KB