Zur Frage, ob die Modernisierung eines Entlastungswehres, das rund 10 km von der Wasserkraftanlage entfernt ist, als Modernisierung dieser Anlage im Sinne des § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2004 anzusehen ist (hier bejaht; in der Berufung zum OLG München erfolgte jedoch die Klagerücknahme durch den klagenden Anlagenbetreiber, so dass das Urteil gegenstandslos wurde).
Datum
Instanz
Erste Instanz
Aktenzeichen
10 O 3363/06
Gesetzesbezug
Fundstelle
ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2007, 218-219 (mit Anmerkungen von Schulte-Middelich)
Vorinstanz(en)
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Nachinstanz(en)
OLG München, Kostenbeschl. v. 12.09.2007 - 27 U 225/07