BGH: Zum Begriff der Erweiterungs- und Umstrukturierungsmaßnahme nach ARegV (Stromnetz)

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Sachverhalt: Zur Frage, ob der Einbau digitaler Schutzrelaistechnik, die Anpassung und Erweiterung der digitalen Stationsleittechnik und der Einbau einer neuen Eigenbedarfsanlage als Erweiterungs- oder Umstrukturierungsmaßnahme eines Stromnetzes anzusehen sind.

Ergebnis: Bejaht.

Begründung: Zum Begriff der Umstrukturierungsmaßnahme könne jede Maßnahme subsumiert werden, mit der für den Netzbetrieb erhebliche technische Parameter geändert würden. Lediglich solche Investitionen, die vorhandene Bestandteile des Netzes durch neue ersetzen würden ohne dass es zu einer Vergrößerung oder zu einer sonstigen Änderung von erheblichen technischen Parametern des Netzes käme, seien auszuschließen.

 

 

Datum
Instanz
Beschwerde
Aktenzeichen

EnVR 18/12

Gesetzesbezug
Fundstelle

Urteil im Anhang

Vorinstanz(en)

OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.03.2012 - VI-3 Kart 118/10 (V)