LG Offenburg: Anspruch eines Stromnetzbetreibers auf Rückzahlung bezahlter Einspeisevergütung gegen einen Betreiber einer Photovoltaikanlage ohne Funkrundsteuerempfänger

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Leitsatz des Gerichts:

Die gesetzgeberische Entscheidung, welche § 17 Abs. 1 EEG 2012 zugrundeliegt, kann grundsätzlich nicht mit Billigkeitserwägungen korrigiert werden.