Zu der Frage, ob die Zurverfügungstellung einer im Netz vorhandenen Erdschlusskompensationsanlage zwecks Erdschlusskompensation der Anschlussanlage zwischen der Anlage und dem Netz des Netzbetreibers eine Maßnahme des Netzausbaus gem. § 13 Abs. 2 EEG 2004 ist, deren Kosten der Netzbetreiber zu tragen hat (hier verneint).
Datum
Instanz
Erste Instanz
Aktenzeichen
5 O 1342/10
Gesetzesbezug
Fundstelle
ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2011, 652-653