Erdschlusskompensation von Anschlussanlagen kein Netzausbau nach EEG 2004

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Zu der Frage, ob die Zurverfügungstellung einer im Netz vorhandenen Erdschlusskompensationsanlage zwecks Erdschlusskompensation der Anschlussanlage zwischen der Anlage und dem Netz des Netzbetreibers eine Maßnahme des Netzausbaus gem. § 13 Abs. 2 EEG 2004 ist, deren Kosten der Netzbetreiber zu tragen hat (hier verneint).

Datum
Instanz
Erste Instanz
Aktenzeichen

5 O 1342/10

Fundstelle

ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2011, 652-653