Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung

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Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 22. Dezember 2025 (siehe Anhang) schafft mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern (Geothermie-Beschleunigungsgesetz – GeoBG) ein neues Stammgesetz und ändert darüber hinaus u.a. die folgenden Gesetze:

Ziel des Gesetzes ist es, die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für einen einfacheren und schnelleren Ausbau von Geothermie-Infrastrukturen sowie der Ausbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern. Das Gesetz soll einen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele, zur Stärkung der Versorgungssicherheit und zur besseren Nutzung des vorhandenen geothermischen Potenzials leisten. Dadurch soll eine sichere, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale Versorgung mit Wärme und Kälte gewährleistet werden.

Das Gesetz wurde am 22. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat vorbehaltlich einzelner Regelungen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Nachfolgend gelangen Sie zu den Gesetzgebungsmaterialien des Gesetzes.

Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Urheber
  • Bund
Kategorie
Gesetze
Ebene
Bundesrecht
Fundstelle (Gesetzblatt)

BGBl. 2025 I Nr. 348

Fundstelle (online)

www.recht.bund.de