Die Regelungen des Gesetzentwurfes zielen auf eine Weiterentwicklung des Strom- und Energiesteuerrechts ab. Zentrale Inhalte sind die Verstetigung der Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bis zum EU-Mindeststeuersatz und eine deutliche Vereinfachung der steuerlichen Praxis im Bereich der Elektromobilität, insbesondere durch den Wegfall von Einzelfallprüfungen komplexer Geschäftsmodelle innerhalb der Ladestationen. Zudem sollen klare Vorgaben zum bidirektionalen Laden geschaffen werden, um eine ungewollte Versorgereigenschaft oder Steuerschuldnerschaft der Nutzer von Elektrofahrzeugen zu verhindern. Weitere Maßnahmen zur Vermeidung einer doppelten Steuerentstehung, die Aufhebung der sogenannten Anlagenverklammerung bei der dezentralen Stromerzeugung sowie eine einheitliche Anknüpfung an den Standort der jeweiligen Stromerzeugungsanlage bei Steuerbefreiungen sind vorgesehen.
Der Gesetzesentwurf novelliert die folgenden Gesetze:
- das Stromsteuergesetz (StromStG),
- das Energiesteuergesetz (EnergieStG),
- die Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV),
- die Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV),
- die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) und
- die Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV).
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 05.09.2025: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 427/25)
- 29.09.2025: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1866)
- 06.10.2025: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 427/1/25)
- 17.10.2025: Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 427/25(B))
- 29.10.2025: Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg (BT-Drs. 21/2469)
- 06.11.2025: Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT (BT-Drs. 21/2669)
- 12.11.2025: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (BT-Drs. 21/2753)
- 12.11.2025: Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT (BT-Drs. 21/2756)
- 12.11.2025: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 21/2760)
- 28.11.2025: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT (BR-Drs. 694/25)
- 04.12.2025: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 694/1/25)
- 19.12.2025: Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 694/25(B))
Hier geht es zum Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht.
- Bundesregierung