Mit der Ergänzung in § 3 Absatz 2 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) soll die Aufstellung von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 0,8 kW zur Eigenversorgung in Kleingartenanlagen ermöglicht werden, ohne dass dies die Beurteilung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BKleingG, ob es sich um eine Kleingartenlaube oder ein Wochenendhaus handelt, beeinflusst. Ziel ist es, die Bewirtschaftung von Kleingärten zu unterstützen.
Durch den Gesetzentwurf des Bundesrates (BR-Drs. 275/25 (B)) wurde die Regelung dahingehend erweitert, dass nun die Balkonkraftwerke zur Eigenversorgung ausdrücklich genannt werden.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 25.06.2025: Gesetzesantrag des Freistaates Bayern (BR-Drs. 275/25),
- 08.07.2025: Antrag des Landes Niedersachsen (BR-Drs. 275/1/25),
- 11.07.2025: Gesetzentwurf des Bundesrates (BR-Drs. 275/25 (B)),
- 27.08.2025: Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 21/1398).
Diese Änderung geht auf die Wiedervorlage des Gesetzesantrags gemäß BR-Drs. 401/23 in der Fassung der BR-Drs. 401/23 (B) zurück.