Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung - Rechtsetzungsverfahren

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Der Bund hat 2015 im Rahmen der Neustrukturierung des Mess- und Eichgesetzes die Mess- und Eichgebührenverordnung erlassen, auf deren Grundlage die Länder Gebühren erheben. 

Ziel der aktuellen Anpassung ist die vollständige Kostendeckung aller beteiligten Stellen und die Festlegung bundeseinheitlicher Gebührensätze. Die letzte umfassende Anpassung erfolgte 2019 durch eine pauschale Erhöhung in zwei Stufen. Da die bisherigen Kalkulationen auf veralteten Daten von 2012 beruhten, war eine vollständige Neuberechnung auf aktueller Basis erforderlich.

Gang des Rechtsetzungsverfahrens:

  • 26.06.2025: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE),
  • 09.10.2025: Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BR-Drs. 537/25),
  • 21.11.2025: Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 537/25 (B)),
  • 12.12.2025: Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 321).

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erster Entwurf vom
Initiator
  • Bundeswirtschaftsministerium
Kategorie
Verordnungen
Ebene
Bundesrecht
Gesetzesbezug
Fundstelle (Regierungsentwurf)

www.bmwe.de

Fundstelle (Parlamentsdrucksachen)

www.bundestag.de