Der Gesetzentwurf der Länder Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein verfolgt das Ziel, die unverzügliche Rettung und medizinische Versorgung von Personen sicherzustellen, die bei Bau- und Servicearbeiten an Offshore-Einrichtungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee verunfallen oder erkranken. Betreiber solcher Anlagen sollen künftig verpflichtet werden, einen betrieblichen Rettungsdienst einzurichten. Darüber hinaus ist die Gründung eines Rettungsinfrastrukturverbandes als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts vorgesehen. Dieser Verband soll den Aufbau und Betrieb der erforderlichen Rettungsinfrastruktur übernehmen. Die geplanten gesetzlichen Regelungen betreffen unter anderem die Aufgabenwahrnehmung, Finanzierung, Mitgliedschaft sowie die innere Organisation des Verbandes.
Die rechtliche Umsetzung beabsichtigt auch eine Verordnungsermächtigung.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet Änderungen zu folgenden Gesetzen:
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 26.06.2025: Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein (BR-Drs. 293/25),
- 26.09.2025: Gesetzentwurf des Bundesrates (BR-Drs. 293/25(B)),
- 12.11.2025: Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 21/2735).