Durchführungsverordnung (EU) 2025/1178 - Liste der Endprodukte mit Netto-Null-Technologien und ihrer wichtigsten spezifischen Bauteile für die Zwecke der Bewertung des Beitrags zur Resilienz

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Am 23. Mai 2025 hat die Europäische Kommission eine Durchführungsverordnung zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1735 erlassen. Diese legt fest, welche Endprodukte mit Netto-Null-Technologien und deren zentrale Bauteile künftig für die Bewertung des Resilienzbeitrags relevant sind. Ziel ist es, durch eine stärkere Diversifizierung der Lieferketten und den Ausbau europäischer Produktionskapazitäten die Abhängigkeit von Drittstaaten zu verringern und die Versorgungssicherheit in der EU zu stärken.

Bei öffentlichen Aufträgen, Ausschreibungen für erneuerbare Energien und anderen staatlichen Maßnahmen soll der Resilienzbeitrag als nicht preisbezogenes Kriterium berücksichtigt werden – insbesondere bei erheblicher Abhängigkeit von bestimmten Ländern. Die nun veröffentlichte Liste enthält Technologien und Bauteile, die für die Herstellung von Netto-Null-Technologien wesentlich sind, etwa weil sie erheblich zum Produktwert beitragen oder für stabile Lieferketten entscheidend sind.

Die Verordnung gilt ab dem 30. Dezember 2025. Bis dahin stellt die Kommission regelmäßig aktualisierte Daten zur Herkunft und Verfügbarkeit der gelisteten Technologien und Bauteile bereit, um eine einheitliche und fundierte Bewertung durch die Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.

Datum
Urheber
  • Europäische Union (EU)
Kategorie
Verordnungen
Ebene
EU
Fundstelle (Gesetzblatt)

ABl. EU 2025, Nr. L 11, S. 1

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