Durchführungsverordnung (EU) 2025/1176 - zur Präzisierung der Vorqualifikations- und Zuschlagskriterien bei Auktionen für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

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Am 23. Mai 2025 hat die Kommission die Verordnung (EU) 2025/1176 zur Präzisierung der Vorqualifikations- und Zuschlagskriterien bei Auktionen für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen erlassen. 

Die Verordnung (EU) 2024/1735 verfolgt das Ziel, den Ausbau von Netto-Null-Technologien in der EU zu fördern und gleichzeitig die Versorgungssicherheit sowie die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dafür werden bei Ausschreibungen für erneuerbare Energien neben dem Preis auch weitere Kriterien berücksichtigt. Diese nicht preisbezogenen Anforderungen sollen sicherstellen, dass Aspekte wie Nachhaltigkeit, technische Umsetzbarkeit, verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sowie Cyber- und Datensicherheit stärker in den Auswahlprozess einfließen.

Gleichzeitig soll die Abhängigkeit von einzelnen Drittstaaten bei wichtigen Technologien und Komponenten reduziert und die europäische Produktionskapazität gestärkt werden. Die Kriterien sollen objektiv und diskriminierungsfrei angewendet werden, dürfen jedoch den Wettbewerb nicht verzerren oder kleinere Marktteilnehmer übermäßig benachteiligen. Insgesamt verfolgt die Verordnung einen ausgewogenen Ansatz zwischen gemeinsamen EU-Vorgaben und nationaler Flexibilität, um eine nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energiewende in Europa zu unterstützen. 

Die Verordnung trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. 

Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.

Datum
Urheber
  • Europäische Union (EU)
Kategorie
Verordnungen
Fundstelle (Gesetzblatt)

ABl. EU 2025, Nr. L 21, S. 1

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