Am 28. März 2025 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2025/627 zur Festlegung der Mindestanforderungen an Zertifikate für natürliche Personen im Zusammenhang mit Tätigkeiten an ortsfesten elektrischen Schaltanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung wurde auf Grundlage der Verordnung (EU) 2024/573 erlassen und hebt die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2066 auf.
Die Durchführungsverordnung legt Anforderungen an die Zertifizierung von Personal fest, das für die Installation, Instandhaltung, Wartung, Reparatur oder Außerbetriebnahme ortsfester elektrischer Schaltanlagen die fluorierte Treibhausgase enthalten oder für die Rückgewinnung dieser Gase, verantwortlich ist. Rückgewinnung. Sie enthält zudem Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung dieser Zertifikate innerhalb der Mitgliedstaaten.
Ziel ist es, ein hohes Qualifikationsniveau für den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen sicherzustellen und so zur Einhaltung der Klimaziele der EU beizutragen. Die Verordnung definiert dazu auch die Mindestkenntnisse und -fertigkeiten, die im Rahmen theoretischer und praktischer Prüfungen nachzuweisen sind, und regelt die Aufgaben von Prüf- und Zertifizierungsstellen.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.
Die Verordnung (EU) 2024/573 ist abrufbar unter:
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/gesetz/7139
Weiterführende Informationen zu dem in Mittelspannungsschaltanlagen verwendeten Isolationsgas SF6 gibt es auf der Seite des Umweltbundesamtes unter:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhau…
- Europäische Union (EU)
ABl. EU 2025, Nr. L 6, S. 1
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202500627