Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes

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Mit der im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes enthaltenen Ergänzung um § 3 Abs. 2 Satz 3 BKleingG wird klargestellt, dass die Installation von PV-Anlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 0,8 kW zur Eigenversorgung keinen Einfluss auf die  Beurteilung hat, ob es sich um eine Kleingartenlaube oder ein Wochenendhaus handelt.

Gang des Gesetzgebungsvorhaben:

  • 29.08.2023: Gesetzesantrag des Freistaates Bayern (BR-Drs. 401/23).
  • 06.10.2023: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 401/1/23).
  • 20.10.2023: Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 401/23(B)).
  • 06.12.2023: Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 20/9645).
Bemerkungen

Bitte beachten Sie, dass das Gesetz in dieser Form nicht mehr beschlossen wurde, ist inzwischen jedoch in Form eines neuen Gesetzesvorhabens erneut aufgegriffen.

Hier gelangen Sie zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes.

erster Entwurf vom
Kategorie
Gesetze
Ebene
Bundesrecht