Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 16. Juli 2025 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Juni 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 16. Juli 2025, so dass die Bekanntgabe am 23. Juli 2025 als erfolgt gilt.
In der Ausschreibungsrunde wurden insgesamt 127 Gebote mit einer Gebotsmenge von 274 Megawatt abgegeben. Davon wurden 118 Gebote mit einem Gebotsumfang von 255 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 283 Megawatt und war damit leicht unterzeichnet.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 9,22 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 10,38 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 6,90 ct/kWh. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur den Höchstwert für Gebote bei Ausschreibungen nach dem EEG im Jahr 2025 für Solaranlagen des zweiten Segments auf 10,40 Cent pro Kilowattstunde festgelegt.
Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.
- Bundesnetzagentur (BNetzA)