Am 3. Juli 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2025 und gilt am 10. Juli 2025 als bekanntgegeben.
In der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land wurden insgesamt 568 Gebote mit einer Gebotsmenge von 4.972 Megawatt abgegeben. Die Bundesnetzagentur konnte 372 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 3.447 Megawatt bezuschlagen, 15 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 3.443 Megawatt. Die größten Zuschlagsmengen erhielten:
- Nordrhein-Westfalen mit 126 Zuschlägen und 1.002 Megawatt,
- Niedersachsen mit 88 Zuschlägen und 960 Megawatt und
- Hessen mit 39 Zuschlägen und 379 Megawatt.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 6,83 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 6,94 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 6,47 ct/kWh. Zuvor hatte die BNetzA den Höchstwert für die Ausschreibungen im Jahr 2025 für Windenergie an Land auf 7,35 Cent festgelegt.
Weitere Informationen bezüglich der zweiten Ausschreibungsrunde 2025 für Windenergieanlagen an Land finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.
- Bundesnetzagentur (BNetzA)