Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. Juni 2025 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. April 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 18. Juni 2025, so dass die Bekanntgabe am 25. Juni 2025 als erfolgt gilt.
In der Biomasseausschreibung wurden insgesamt 685 Gebote mit einer Gebotsmenge von 543 Megawatt abgegeben. Acht Gebote im Umfang von fünf Megawatt entfielen auf Neuanlagen, 677 Gebote im Umfang von 538 Megawatt auf Bestandsanlagen. Insgesamt wurden 244 Gebote mit einem Gebotsumfang von 187,4 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 187 Megawatt und war damit deutlich überzeichnet.
Die meisten Zuschläge gingen an Standorte in Bayern, gefolgt von Niedersachsen und Baden-Württemberg. Die mit dem sog. Biomassepaket eingeführten Reglungen zur Anreizung einer flexiblen Fahrweise und zur vorrangigen Bezuschlagung von Biogasanlagen, die an Wärmeversorgungseinrichtungen angeschlossen sind, fanden aufgrund der ausstehenden beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission noch keine Anwendung.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 16,53 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 17,19 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 12,34 ct/kWh.
Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.
- Bundesnetzagentur (BNetzA)