Vermarktung von Grünstrom und digitale Echzeitnachweise - Teil 1 Energierecht

In Ihrer Infomappe

Die Autorin untersucht die Umsetzung von Herkunftsnachweisen als Nachweis der grünen Herstellung von Strom im Energierecht. Besonders problematisch stelle sich das Doppelvermarktungsverbot dar, da sich der deutsche Gesetzgeber mit § 80 Absatz 1 Satz 1 EEG 2021 entschieden habe, einen mehrfachen Verkauf von EEG-geförderten Strom zu verbieten. Anbieter müssten fremde Herkunftsnachweise zukaufen, um nicht gegen das Doppelvermarktungsverbot aus § 80 Absatz 1 EEG 2021 zu verstoßen.

Bemerkungen

Hier gelangen Sie zu Teil 2 dieses Aufsatzes, der lauterkeitsrechtliche Aspekte behandelt.

Datum
Autor(en)

Anna Papke

Fundstelle

ER (Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis) 02/22, S. 55 - 62