Bislang werden meist zwischen Standardlastprofilkunden und Stromlieferanten sogenannte "All-inclusive"-Verträge abgeschlossen, die den Zugang zum Stromnetz, die Netznutzungsentgelte sowie die Messung und Abrechnung in einem enthalten. Der Autor klärt, ob mit dem Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes neben diesem "All-inclusive"-Vertrag ein weiterer Messstellenvertrag erforderlich ist.
Datum
Autor(en)
Christoph Germer
Gesetzesbezug
Fundstelle
EnWZ (Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft) 3/2017, 67 - 69