Der Autor erläutert und bewertet die durch das EEG 2017 weiter ausgebauten Kompetenzen der Bundesnetzagentur. Hierbei diskutiert er die Bereiche Durchführungs- und Überwachungsaufgaben, Durchführung von Kontrollen und Festlegungskompetenzen.
Datum
Autor(en)
Walter Frenz
Gesetzesbezug
Fundstelle
ER (EnergieRecht) 4/2017, 150 - 155