Die Autoren besprechen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 10. Mai 2016 (Az. T-47/15) zum EEG 2012. Das Gericht stufte die im EEG-Belastungsausgleich zwischen verschiedenen Beteiligten gewälzte Förderung des EEG-Stroms als staatliche Mittel im Sinne des Artikel 107 AEUV ein. Die Autoren zeigen die Bedeutung des EuG-Urteils für umlagefinanzierte Systeme auf und ziehen Konsequenzen aus diesem Urteil.
Datum
Autor(en)
André Lippert und Lars Kindler
Gesetzesbezug
Fundstelle
EnWZ (Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft), 7/2017, 256 - 262