Die Autoren berichten in ihrem Beitrag zunächst über den Hinweis 2011/10 der Clearingstelle EEG zur Gebäudedefinition in § 33 Abs. 3 EEG 2009/2012 und dem Begriff der Lärmschutzwand in § 33 Abs. 1 EEG 2009/2012. Sodann gehen sie auf die durch das EEG 2012 erweiterten Handlungsmöglichkeiten der Clearingstelle EEG ein.
Datum
Autor(en)
Sebastian Lovens und Martin Winkler
Gesetzesbezug
Fundstelle
REE (Recht der erneuerbaren Energien) 01/2012, 61-62