In diesem Beitrag stellt der Autor die Praxis zum Grünstromprivileg nach § 37 Abs. 1 S. 2 EEG 2009 und dessen Weiterentwicklung durch das Europarechtsanpassungsgesetz (EAG EE) vor. Es werden u.a. die Begriffe "gesamte gelieferte Strommenge", "Letztverbraucher" und "Grünstrom" geklärt.
Datum
Autor(en)
Andreas Gabler
Gesetzesbezug
Fundstelle
ree (Recht der Erneuerbaren Energien) 2011, 68-74