Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für den Erfahrungsbericht zum EEG 2009 haben das Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES), Becker Büttner Held (BBH), Deutsche Windguard, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und das Institut für Energieversorgung und Hochspannungstechnik der Leibniz Universität Hannover ein Gutachten zur Entwicklung eines Instruments zur Förderung einer bedarfsorientierten Stromproduktion aus Biogas und Biomethan erstellt.
Hintergrund ist, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009 vor allem die kontinuierliche Stromproduktion aus Biomasse fördert und das EEG 2012 eine flexible, bedarfsgerechte Stromerzeugung und Einspeisung anreizen sollte – insbesondere durch eine Kapazitätskomponente und Direktvermarktung –, um die Stromerzeugung aus Biomasse besser in das Energiesystem zu integrieren und gleichzeitig Wind- und Solarstrom besser nutzbar zu machen.
Das Gutachten wurde im Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2012 bei der Schaffung und Ausgestaltung der Flexibilitätsprämie berücksichtigt (s. BT-Drs. 17/6071, S. 81 und 97).