Die Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) „Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022 – Aktualisierung 2025“ gibt einen kompakten Überblick über die aktuellen naturschutzrechtlichen Regelungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land.
Im Mittelpunkt stehen dabei die 2022 eingeführten und 2025 konkretisierten Regelungen des § 45b BNatSchG, die eine bundesweit einheitliche Signifikanzprüfung zur Bewertung des Tötungs- und Verletzungsrisikos kollisionsgefährdeter Brutvögel vorsehen. Darüber hinaus beschreibt sie fachlich anerkannte Schutzmaßnahmen – wie Antikollisionssysteme oder zeitweise Abschaltungen – und deren wirtschaftliche Zumutbarkeit.
Zeitlich befristete Erleichterungen gelten zudem für sogenannte Windenergiegebiete: § 6 des WindBG sieht bis zum 30. Juni 2025 unter bestimmten Voraussetzungen einen Verzicht auf die artenschutzrechtliche Zugriffsverbotsprüfung vor. Stattdessen ist eine modifizierte Artenschutzprüfung durchzuführen, die ebenfalls auf zentrale Elemente des § 45b BNatSchG zurückgreift.
Ergänzt wird die Signifikanzprüfung durch konkretisierte Vorgaben zur artenschutzrechtlichen Ausnahme, die bei Unzumutbarkeit von Schutzmaßnahmen greift. Diese stützt sich unter anderem auf das überragende öffentliche Interesse an der Windenergienutzung sowie auf die Prüfung möglicher Alternativen. Zusätzlich stellt die Veröffentlichung das nationale Artenhilfsprogramm als Instrument zur Kompensation verbleibender Auswirkungen auf besonders betroffene Arten vor.
Die Veröffentlichung „Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022 - Aktualisierung 2025“ können Sie hier herunterladen.