Die Bundesnetzagentur kann nach § 85a Abs. 1 und 2 EEG 2023 die Höchstwerte der Ausschreibungen für erneuerbare Energien festlegen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat diesbezüglich das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) damit beauftragt, die aktuelle Kostensituation darzulegen und einzuordnen.
Für PV-Anlagen des ersten Segments (Freiflächenanlagen), die 2026 in Betrieb gehen, wurden erwartete Stromgestehungskosten von 6,7 bis 6,9 ct/kWh ermittelt. Die ausgewiesenen Stromgestehungskosten liegen damit unterhalb des Höchstwerts für die Ausschreibungen im Jahr 2024 von 7,37 ct/kWh.
Für große PV-Dachanlagen (Anlagen des zweiten Segments), die 2025 in Betrieb gehen, wurden Stromgestehungskosten von 8,4 bis 9,3 ct/kWh ermittelt. Sie liegen damit unterhalb des Höchstwerts für die Ausschreibungen im Jahr 2024 von 10,4 ct/kWh.
Für Kombinationen von PV-Freiflächenanlagen mit Batteriespeichern (Innovationsausschreibungen), die 2026 in Betrieb gehen, wurden Stromgestehungskosten von 7,9 bis 8,6 ct/kWh ermittelt. Gemessen an dem festgelegten Höchstwert für Ausschreibungen im Jahr 2024 der Bundesnetzagentur für von 9,18 ct/kWh liegen die erwarteten Stromgestehungskosten unter dem aktuell geltenden Höchstwert.