Die Autorinnen setzen sich in ihrem Beitrag mit dem Standpunkt der europäischen Kommission auseinander, wonach die Förderung erneuerbarer Energien nach dem EEG 2012 sowie die darin enthaltene Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen staatliche Beihilfen seien, und bewerten diese anschließend. Sodann gehen Sie auf die neuen Regelungen der sog. competitiveness aids in den Leitlinien für staatliche Umwelt- und Energiebeihilfen 2014-2020 (EEAG 2014) und deren Entstehungsprozess ein. Abschließend beleuchten sie, ob die EU-Kommission ihre Kompetenzen im Beihilferecht oder zum Erlass detaillierter Leitlinien - wie den EEAG 2014 - möglicherweise überdehnt hat.