Die Autorin diskutiert die Frage, ob der Netzbetreiber berechtigt ist, bei regenerativen Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von über 100 kW auf Fernwirktechnik zur Drosselung der Einspeiseleistung zu bestehen, sowie den aktuellen Stand zur Übernahme der Mehrkosten im Vergleich zur Rundsteuertechnik.