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Fragen zur Positivliste rein pflanzlicher Nebenprodukte und zum Nachweis von KWK-Strom geklärt - 05/2011

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag drei Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG vor. Sie gehen zunächst auf den Hinweis 2010/16 und sodann auf die Voten 2009/20 und 2008/28 ein.

Der Hinweis betrifft die Frage, ob die Positivliste der rein pflanzlichen Nebenprodukte unter Nummer V der Anlage 2 EEG 2009 abschließend ist und damit nur die dort genannten Stoffe zulässigerweise eingesetzt werden dürfen, ohne dass der Anspruch auf den NawaRo-Bonus entfällt. In dem Votum 2009/20 hat die Clearingstelle EEG diese Frage konkret für den Einsatz von Getreidetreber, welcher nicht aus der Bierherstellung stammt, entschieden. Das Votum 2008/28 betrifft die Bestimmung und den Nachweis des KWK-Stroms bei Anlagen ohne Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr zum Erhalt des KWK-Bonus unter dem EEG 2004.

Datum
Autor(en)

Sebastian Lovens und Marieluise Reißenweber

Fundstelle

Biogas Journal 05/2011, 108