Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit dem Inhalt und der Reichweite von § 7 der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV), welche am 20. Februar 2015 in Kraft getreten ist. Die Vorschrift trifft Regelungen zur Erhebung der EEG-Umlage von Letzverbrauchern und Eigenversorgern. Dabei gehen sie u.a. auf die Zuständigkeiten von Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern zur Erhebung dieser Umlage, die Meldepflichten von Eigenversorgern, das Fehlen einer "De-minimis"-Regelung für Kleinstanlagen sowie die Möglichkeit der Netzbetreiber, Abschlagszahlungen auf die zu erwartende EEG-Umlage fordern zu können, ein und widmen sich abschließend der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen auf deren Zahlung.