Die Stiftung Umweltenergierecht untersucht in der vorliegenden Würzburger Studie, welche allgemeinen planungs- und genehmigungsrechtlichen Grundlagen als Anknüpfungspunkte für Präqualifikationsmerkmale bei Ausschreibungen für Windenergie an Land dienen könnten und unterstützt so die Erstellung der »Marktanalyse Windenergie an Land«. In der Studie wird das vorläufige Ergebnis des Analyseprozesses zum Gesamtplanungsrecht, der Raumordnungs- und Bauleitplanung sowie zum Genehmigungsrecht, dargestellt.
Wesentliche Ergebnisse der Studie sind:
- Allein der bestandskräftige Genehmigungsbescheid gibt – selbst im vereinfachten Genehmigungsverfahren – eine entsprechende Rechtssicherheit und ist zugleich ein Indiz für die höchste Realisierungswahrscheinlichkeit und für einen starken Realisierungswillen des Vorhabenträgers. Der Genehmigungsbescheid stellt jedoch einen sehr späten Zeitpunkt im Projektierungsprozess dar.
- Andere Anknüpfungspunkte im Bereich der räumlichen Gesamtplanung oder des Genehmigungsverfahrens weisen jedenfalls im Verhältnis zum Genehmigungsbescheid eine zum Teil erheblich geringere Indizwirkung auf bzw. erlauben überhaupt keine Rückschlüsse auf die Realisierungswahrscheinlichkeit oder den Realisierungswillen.
- Das bestehende Präqualifikationsdesign für PV-Freiflächenanlagen mit seiner Anknüpfung an einen Bebauungsplan lässt sich nicht auf die Windenergie übertragen.
- Bei der Windenergie findet eine Flächensteuerung in den allermeisten Fällen nicht über die Bebauungsplanebene, sondern über die Regionalplan- und/oder Flächennutzungsplanebene statt.
- Aufgrund der zum Teil erheblichen Vorlaufzeiten in den Planungs- und Genehmigungsverfahren sollten jedenfalls im Falle von planungs- und genehmigungsrechtlichen Präqualifikationsbedingungen diese möglichst frühzeitig festgelegt und kommuniziert werden.
Ziel der Studie ist nicht, spätere Präqualifikationsmerkmale zu bestimmen, sondern lediglich den diesbezüglichen politischen Entscheidungsprozess aus rechtlicher Sicht zu unterstützen.