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Stellungnahme 2024/12-IX/Stn - Messkonzept bei Kombination von Anlagen mit vergütetem Eigenverbrauch und Anlagen mit kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe

Auf Ersuchen des Landgerichts Ingolstadt hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob das verfahrensgegenständliche Messkonzept geeignet ist, insbesondere die aus der kaufmännisch-bilanziellen-Weitergabe resultierende EEG-Ersatzstrommenge hinreichend genau i.S.d. EEG i.V.m dem MsbG zu bestimmen (im Ergebnis bejaht). Im Zuge dessen wurde festgestellt, dass

  • Strommengen, die kaufmännisch-bilanziell in das allgemeine Versorgungsnetz eingespeist werden (insbesondere „fiktive Einspeisungen“) nicht für den (vergüteten) Eigenverbrauch herangezogen und abgerechnet werden können sowie
  • die Abrechnung mithilfe des verfahrensgegenständliche Messkonzepts auch bei verschiedenen Anlagenbetreibern anwendbar ist.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version der Stellungnahme wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2024/12-IX/Stn

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Stellungnahme 2024/12-IX/Stn pdf 250 kB