Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle ein Stellungnahmeverfahren zu der Frage eingeleitet, welche Voraussetzungen für den Anspruch auf den KWK-Bonus nach dem EEG 2009 bei der Nutzung der Wärme durch Holztrocknungsanlagen bestehen. Insbesondere ist zu klären, ob Effizienzkriterien gelten, wenn der KWK-Bonus nach Anlage 3 Nr. I.2 i.V.m. III.2 EEG 2009 (sog. Wärmenetzklausel) geltend gemacht werden soll.
Die Clearingstelle hat die grundsätzliche Bedeutung der zu klärenden Fragen festgestellt und ausgewählten Interessengruppen die Möglichkeit eingeräumt, eine Stellungnahme abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Interessengruppen finden Sie im Anhang.
Die Stellungnahme der Clearingstelle wird nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens ebenfalls im Anhang beigefügt.